*Wir rechnen grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Bitte sprechen Sie uns auf die Möglichkeit einer Honorarvereinbarung an.
Was Sie mitbringen sollten – wichtige Unterlagen für unser Gespräch.
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Hiermit erteilen Sie uns die anwaltliche Vertretungsmacht.