Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – rechtzeitig vorsorgen, selbstbestimmt bleiben
Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, wer für Sie Entscheidungen treffen soll, wenn Sie es selbst nicht mehr können? Das Thema Vorsorge wird gerne aufgeschoben – meist in der Annahme, dass Ehepartner oder Kinder im Ernstfall automatisch bestimmen dürfen. Doch das ist ein weitverbreiteter und oft fataler Irrtum: Ohne rechtssichere Vollmachten und Verfügungen bestellt das Gericht im Zweifel einen Betreuer – und dieser entscheidet dann.
Wer selbst bestimmen möchte, wer im Notfall handeln darf, sollte rechtzeitig vorsorgen.
• Sie wahren Ihre Selbstbestimmung: Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen einzig und allein Sie, wer in medizinischen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten für Sie handeln darf, wenn Sie es selbst nicht mehr können.
• Sie vermeiden gerichtliche Betreuung: Eine Vollmacht erspart Ihnen und Ihren Angehörigen das Betreuungsverfahren und gibt Ihrer Familie klare Handlungsmöglichkeiten.
• Sie halten Ihre Wünsche fest: Mit einer Patientenverfügung können Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen – auch für Situationen, in denen Sie sich selbst nicht mehr äußern können.
Ohne Vollmacht entscheidet ein gerichtlich bestellter Betreuer – unter Umständen eine fremde Person – über Ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten. Dazu können familiäre Konflikte auftreten: Uneinigkeit über medizinische Entscheidungen führen ohne klare Verfügung oft zu schmerzhaften Auseinandersetzungen unter den Angehörigen. Im Ernstfall benötigen Ärzte und Kliniken verbindliche Vorgaben, um im Sinne des Patienten handeln zu dürfen.
Ohne Dokumente sind sie oft rechtlich blockiert. Das kann verhängnisvolle Folgen haben, wie der Fall eines Handwerkers (58) zeigt: Der Mann, verheiratet und Vater von drei Kindern, erleidet einen schweren Unfall und liegt im Koma. Da keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung vorliegt, muss das Gericht einen Betreuer bestellen. Lediglich für bestimmte medizinische Fragen hat die Ehefrau für begrenzte Zeit ein Notvertretungsrecht, über alle anderen Angelegenheiten (wie Finanzen oder Aufenthaltsort) dürfen die Ehefrau oder die Kinder nicht automatisch entscheiden. Dies führt zu langen Verzögerungen bei der Behandlung und zusätzlichen Belastungen der Familie in einer ohnehin schon schweren Zeit.
Ich entwerfe Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, die Ihre individuellen Wünsche klar und rechtswirksam festhalten. Von mir werden Sie ganzheitlich beraten: Gemeinsam klären wir, welche Regelungen für Ihre persönliche und familiäre Situation sinnvoll sind. So bekommen Sie Sicherheit für sich und Ihre Familie: Mit den richtigen Dokumenten sorgen wir dafür, dass auch in einer Krisensituation alles bestens und in Ihrem Sinne geregelt ist – individuell und rechtswirksam!