Wir alle sollten vorsorgen für den Fall, dass wir infolge eines plötzlichen Unfalls, einer Krankheit oder hohen Alters nicht mehr in der Lage sind, in unseren persönlichen Angelegenheiten rechtswirksame Erklärungen abzugeben, weil uns dann die Geschäftsfähigkeit und/oder die Einwilligungsfähigkeit fehlt. Verschiedene Möglichkeiten der Vorsorge bieten sich für Sie an:
Patientenverfügung
Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Sie vorsorglich festlegen, dass in einer bestimmten Situation gewisse medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind. Damit wird sichergestellt, dass Ihr Wille in medizinischen Angelegenheiten umgesetzt wird, auch wenn Sie ihn in der aktuellen Situation nicht mehr äußern können.
Mein Tipp: Eine Patientenverfügung ist unverzichtbar, wenn Sie nicht gegen Ihren Willen durch Beatmungs- und Ernährungsmaschinen am Leben gehalten werden wollen.
Vorsorgevollmacht
Ohne spezielle Vollmacht haben weder Freunde noch Angehörige das Recht, stellvertretend für Sie zu handeln oder zu entscheiden. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie in gesunden Tagen die Vertrauensperson selbst auswählen, die bei später eintretender Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit für Sie entscheidet und handelt. Der Vorteil liegt darin, dass kein gerichtliches Betreuungsverfahren durchgeführt werden muss. Eine solche Vorsorgevollmacht muss sich nicht auf alle denkbaren Angelegenheiten beziehen. Sie kann sich auf bestimmte Bereiche beschränken, beispielsweise die Vertretung in finanziellen Dingen oder in medizinischen Fragen.
Mein Tipp: Vorsorgevollmachten zu gestalten ist nicht ganz einfach. Lassen Sie sich rechtlich beraten. Die Vollmacht sollte zu Ihnen und Ihrem Leben passen.
Betreuungsverfügung
In einer Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, von wem Sie betreut werden möchten, oder von wem Sie auf keinen Fall betreut werden wollen. Weiterhin können Sie festlegen, wie Sie betreut werden möchten: beispielsweise wo und wie Sie wohnen wollen, oder ob Sie bestimmte medizinische Eingriffe ablehnen. Liegt keine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung vor, dann besteht die Gefahr, dass das Betreuungsgericht eine fremde Person für Sie als Betreuer bestellt. Der Betreuer kann über Ihre Vermögensangelegenheiten entscheiden, er darf bestimmen, wo Sie wohnen und wie Sie medizinisch behandelt werden.
Fazit: So individuell wie Sie sind, so wenig eignen sich vorgefertige Muster für wichtige Weichenstellungen im Bereich der Vorsorge. Die rechtliche Beratung zahlt sich aus. Denn Fehler, die Ihnen hier unterlaufen, lassen sich, wenn der Ernstfall erst einmal eingetreten ist, regelmäßig nur schwer oder gar nicht mehr korrigieren.
Ralf Nieke
Fachanwalt für Erbrecht