Checkliste Hofübergabe

Hinweis: Die folgende Liste stellt Regelungs- und Handlungsmöglichkeiten dar, die nicht in jedem Fall passen! Eine individuelle Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht und einen Steuerberater wird dringend empfohlen!

Testament/Erbvertrag

  • Zeitpunkt: jetzt! Ggf. nach Hofübergabe anpassen
  • Einsetzung eines Erben
  • Ersatzerben
  • Vermeidung von Erbengemeinschaften
  • Ertragswertklausel (→ Landgut)
  • Vermächtnisse
  • „Supervermächtnis“
  • Pflichtteilsklauseln

Übergabevertrag

  • Zeitpunkt: nach gründlicher Vorbereitung!
  • Interessenausgleich zwischen Hofübergeber und Hofübernehmer
  • Einwilligung des Ehegatten des Übergebers (bei Zugewinngemeinschaft)
  • Einbeziehung der „weichenden Geschwister“
  • ggf. Einbindung des Ehegatten des Übernehmers
  • zu übergebenden Vermögensteile 
  • Grundstücke und Gebäude
  • lebendes und totes Inventar, Vorräte
  • privaten und betrieblichen Bankkonten
  • betriebliche Forderungen und Verbindlichkeiten
  • Mitgliedschaften und Lieferrechte
  • bestehenden Versicherungsverträge
  • wertvolles Inventar (z. B. antike Möbel, Autos, Pferde)
  • Photovoltaikanlage 
  • Überlassung einer noch zu vermessenden Teilfläche
  • Alternative: Begründung eines Erbbaurechts
  • vom Übergeber zurückbehaltene Grundstücke oder Betriebsteile
  • Wohnungsrecht 
  • klare Trennung der Wohnbereiche! Ggf. Teilungserklärung
  • Benennung des Gebäudes, ggf. der Zimmer
  • Mitbenutzung gemeinschaftlicher Einrichtungen und Räume (Hausgarten, Keller etc.)
  • Aufteilung der Nebenkosten des Wohnens, z. B. für Heizung, Strom- und Wasserversorgung, Müllabfuhr und Instandhaltung
  • Übernahme der Schönheitsreparaturen 
  • Naturalleistungen (z. B. landwirtschaftliche Erzeugnisse oder Beköstigung am gemeinsamen Tisch)
  • Mitbenutzung des betrieblichen Fahrzeugs 
  • Verpflichtung zur Pflege bei Krankheit und Gebrechlichkeit („Wart und Pflege“) 
  • Geldrente 
  • Bedarf ↔ Leistungsfähigkeit 
  • ggf. mit Wertsicherungsklausel, angelehnt an Index der Lebenshaltungskosten
  • Änderungsmöglichkeit bei Änderung der tatsächlichen Umstände (Bedarf/Leistungsfähigkeit, § 323 ZPO)
  • Reduzierung mit Ableben eines Übergebers (z.B. um 50%)
  • für den Fall des Wegzugs vom Hof: Festlegung einer bestimmten Rente für Wohnung, Naturalleistungen und Pflege
  • Nießbrauch
  • Einmalige Zahlungen, insb. an „weichende“ Geschwister 
  • Ertragswert (Reinertrag x Kapitalisierungsfaktor) → Landgut
  • Leistungsfähigkeit des Hofes
  • übernommene Verbindlichkeiten
  • Wert des Altenteils
  • vom Übernehmer bereits erbrachte Arbeitsleistungen
  • Leistungen an Geschwister in der Vergangenheit (z.B. Geld, Grundstück, Studium)
  • Pflichtteilsverzicht (ggf. beschränkt) der weichenden Geschwister 
  • Pflichtteilsverzicht des Übernehmers
  • Übernahme von Verbindlichkeiten 
  • Rückfall, wenn der Übernehmer kinderlos verstirbt
    (aber: Benachteiligung des eingeheirateten Ehepartners!)
  • Rückforderungsrecht wenn „etwas schief läuft“, der Übernehmer z.B.
  • vor dem Veräußerer verstirbt,
  • insolvent/drogenabhängig etc. wird,
  • sich scheiden lässt oder 
  • das Anwesen veräußert oder belastet
  • Spekulationsklausel 
  • Ertragswertklausel (→ Landgut)
  • vollständige Absicherung des Altenteils erstrangig im Grundbuch (bei Finanzierungsbedarf ggf. nur an einem Teil der Grundstücke)
  • geplanten Übernehmer erbrechtlich absichern durch Erbvertrag
  • eingeheirateten Ehegatten absichern durch Ehevertrag

„gleitende Hofübergabe“ 

  • Zeitraum: zur Vorbereitung
  • Arbeitsvertrag
  • Pachtvertrag oder 
  • Gesellschaftsvertrag