Hinterbliebene stehen unmittelbar nach dem Tod eines nahestehenden Menschen vor einem Berg an Bürokratie und Formalitäten, den sie bewältigen müssen. Es ist deswegen wichtig, in einer solchen Ausnahmesituation strukturiert vorzugehen. Hier möchte ich Ihnen einige rechtliche und praktische Hinweise an die Hand geben, die Ihnen nach einem Sterbefall Orientierung bieten sollen.
Erste Schritte unmittelbar nach dem Eintritt des Todes
- Arzt verständigen:
- Führt Leichenschau durch und die anschließende Feststellung des Todes.
- Erstellt wichtige Unterlagen, unter anderem den Totenschein, der persönliche Informationen zum Verstorbenen sowie zur Todesursache beinhaltet.
Wichtig: Dieser erste Schritt entfällt in den Fällen, wo der Tod in einem Krankenhaus oder Pflegeheim eintritt, da die ersten Maßnahmen dann bereits durch das Personal eingeleitet werden.
- 2.Verwandte und Angehörige informieren:
- Hilfe bei der Trauerbewältigung
- Hilfe bei den anfallenden bürokratischen Hürden
- 3.Arbeitgeber informieren:
Handelte es sich bei dem Verstorbenen um eine noch berufstätige Person, ist dessen Arbeitgeber zu informieren.
Wichtig: In der Regel kann beim eigenen Arbeitgeber für ein paar Tage Sonderurlaub beantragt werden, wenn ein naher Angehöriger verstorben ist.
Finden und Ordnen der wichtigsten Unterlagen
- letztwillige Verfügung (bspw. in der Form eines handgeschriebenen Testaments)
- Totenschein
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde, Scheidungsurteil (je nach Familienstand)
- Ausweise (Personalausweis, Führerschein, Reisepass)
- Versicherungsunterlagen (Versicherungskarte, Versicherungspolicen)
Beauftragung eines Bestatters
- 1.Grundsätzliches
- Die sog. Bestattungspflicht besagt, dass der Verstorbene innerhalb einer gesetzlich normierten Frist ordnungsgemäß bestattet werden muss.
- Die Beauftragung eines Bestatters ist Pflicht der Familienangehörigen des Verstorbenen, diese müssen auch (zunächst) die Kosten übernehmen.
Wichtig: Bestattungskosten trägt letztlich der Erbe (§ 1986 BGB), ggf. kann von dem oder den Erben Ersatz verlangt werden.
- Es muss also ein Bestattungsunternehmen ausgewählt werden, mit welchem man unter anderem die Modalitäten der Bestattung (Art der Beerdigung, Ort der Beisetzung etc.) bespricht.
Wichtig: Möglicherweise hat der Verstorbene bereits zu Lebzeiten eine Bestattungsverfügung getroffen oder einen Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Bestattungsunternehmen abgeschlossen, dann sind die Angehörigen in der Auswahl des Bestattungsinstituts nicht mehr frei.
- 2.Tätigkeiten des Bestatters
- Veranlasst der Überführung (in der Regel innerhalb der ersten 96 Stunden nach dem Todesfall)
- Hilft bei der Beantragung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt
Wichtig: Sterbeurkunde in mehrfacher Ausfertigung beantragen, da sie an mehrere Behörden geschickt werden muss (Krankenkasse, Rentenversicherung, Lebensversicherung etc.). Folgende Dokumente sind dabei vorzulegen: Totenschein des Verstorbenen, die Geburtsurkunde, der Personalausweis und je nach Familienstand weitere persönliche Papiere (z. B. die Heiratsurkunde, ggf. ein Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners).
- Festlegen der Art der Beisetzung und Organisation von Beisetzung und Trauerfeier
- Aufgeben einer Traueranzeige (Vorlagen hierfür hat meist der Bestatter)
- Organisation der Beisetzung mit der Friedhofsverwaltung/Krematorium von Beisetzungstermin/ Einäscherung, Wahl der Grabstätte, Ruhedauer, Dekoration der Trauerhalle, Art der Trauerfeier
Anzeigen des Todesfalles bei weiteren Stellen
Diese Versicherungen sollten innerhalb von 48 Stunden informiert werden:
- Lief auf den Verstorbenen eine Lebens- oder Sterbegeldversicherung, kann die Auszahlung der Versicherungssumme beantragt werden.
- War der Tod die Folge eines Unfalls, muss dies bei der Unfallversicherung gemeldet werden.
- Beantragen einer Hinterbliebenenrente bei der Rentenversicherung bei Todesfall einer besonders nahestehende Person (Ehepartner, Elternteil).
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
Nachlass und Erbe
- Nachlassgericht
Wichtig: Für den Fall, dass ein Testament vorliegt, muss dieses unverzüglich beim Nachlassgericht eingereicht werden. Wird dies unterlassen, kann das strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
- Beantragen eines Erbscheins beim Nachlassgericht durch die Erben (vorzulegen sind das Familienstammbuch, die Sterbeurkunde und eine eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit der gemachten Angaben).
- Der Erbschein ist ein Zeugnis darüber, wer Erbe ist und in welchem Umfang (Erbquote) mehrere Personen als Erben eingesetzt sind. Dieser ist erforderlich, um beispielsweise bei Bankinstituten Verfügungen zu tätigen oder gegenüber Dritten einen Nachweis über die Erbenstellung zu führen. Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer gelten nicht als Erben.
Wichtig: Die Beantragung eines gemeinschaftlichen Erbscheins für alle Miterben ist kostengünstiger als die Ausstellung mehrerer einzelner Erbscheine. So sparen Sie Geld!
- Finanzamt
Wichtig: Sterbeanzeige beim Finanzamt innerhalb von drei Monaten nach dem Todesfall.
Kündigung von Verträgen
- Kündigung von Telefon-, Internet- und Fernsehanschluss
- Kündigung von Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements
- Kündigung von Mitgliedschaften bei Clubs und Vereinen (online/offline)
- Löschen von Profilen auf sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram, Twitter etc.)
Wichtig: Hat der Verstorbene seine letzten Tage in einem Pflegeheim verbracht, endet der Heimvertrag zwar automatisch mit dem Todesfall, allerdings müssen die persönlichen Gegenstände innerhalb einer bestimmten Frist abgeholt werden (Frist nachfragen und Abholung organisieren)
Wichtig: Lief auf den Verstorbenen eine Mietwohnung, ist auch der Mietvertrag zu kündigen, es sei denn Angehörige wollen weiterhin in der Wohnung bleiben, dann ist der Mietvertrag und alle damit verbundenen Verträge umzustellen.
Wichtig:
Die Hinweise sollen und können nur eine erste Orientierung geben. Wenn Sie Hilfe benötigen, fragen Sie uns!